Die Hörgeräte-Versicherung

Top-Schutz für Ihre Hörgeräte

Je nach Gerät kann der Eigenanteil bis zu 2100 € für ein Hörgerät betragen. Krankenkassen leisten einen Festbetrag, wenn eine Hörhilfe aus medizinischen Gründen nötig ist.
Anspruch auf eine neues Hörgerät besteht alle sechs Jahre.

Es entstehen also nicht zwangsläufig hohe Anschaffungskosten, doch wenn ein Hörgerät durch einen selbst verschuldeten Schaden einen Defekt erhält, verloren geht oder gestohlen wird, muss der Betroffene den Schaden in der Regel selbst begleichen. Krankenkassen zahlen in diesem Fall nicht, sondern nur bei einer Verschlechterung des Hörvermögens.

Um den finanziellen Schaden erst gar nicht entstehen zu lassen, bietet sich die Hörgeräte-Versicherung an.

Versicherungsschutz besteht weltweit:

  • bei Bruch
  • bei Beschädigung
  • bei Zerstörung
  • bei Diebstahl und Raub
  • für Zubehör und Otoplastik (Fernbedienung, Verstärker, etc.)
  • bei Schäden durch Fallenlassen
  • zu jeder Gelegenheit (Haushalt, Sport, Reisen …)
  • bei Schäden durch Bedienfehler